Bei Beschädigung oder Verlust Ihres Gepäckes auf Ihrem Flug lassen Sie sich bitte umgehend am Schalter der Fluggesellschaft eine Bescheinigung (PIR – Property Irregularity Report) ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen zu erfolgen hat.
Für Ansprüche wegen Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäckes gegenüber FTI als Reiseveranstalter gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren für Gewährleistungsansprüche ab dem Ende Ihrer Reise und drei Jahren für Schadenersatzansprüche ab Kenntnis des Schadens.
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